Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich und allgemeine Regelungen

1.1. Die Paul Hupfer und Ralf Hamel GbR (im Folgenden kurz Busbahnhof Berlin) ist ein Unternehmen aus dem Kraftfahrzeugeinzelhandel und bietet hierbei den Verkauf von ausschließlich gebrauchten Kraftfahrzeugen (Kfz) an. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Verträge zwischen Busbahnhof Berlin und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt.

Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

1.4. Kontaktdaten des Vertragspartners:
Busbahnhof Berlin
Paul Hupfer und Ralf Hamel GbR
Roelckestr. 91a, 13088 Berlin

Tel: +49 (0) 30 20 65 38 29
Mobil: +49 (0) 160 94 66 47 80
E-Mail: kontakt@busbahnhofberlin.de
web: www.busbahnhofberlin.de

2. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmen wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte Kfz

3.1. Vertragsschluss und Vertragssprache

3.1.1 Präsentationen, (Online-) Darstellungen und sonstige Abbildungen von gebrauchten Kfz von Busbahnhof Berlin stellen kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Kunden können unangemeldet in die Geschäftsräume von Busbahnhof Berlin kommen oder es wird auf Anfrage des Kunden (Erstkontakt) ein Termin mit Busbahnhof Berlin in den Geschäftsräumen von Busbahnhof Berlin vereinbart. Im Rahmen des Vororttermins kann der Kunde das Kfz ausgiebig und umfassend besichtigen und auf Wunsch eine Probefahrt vornehmen. Hierbei stellt Busbahnhof Berlin dem Kunden auch alle relevanten Informationen zum Kfz zur Verfügung, insbesondere den Kaufpreis, die Kilometerleistung, Angaben zur Motorleistung, Vorbesitzer (soweit bekannt), Angaben zu etwaigen Unfällen, etc. Hierdurch gibt Busbahnhof Berlin gegenüber dem Kunden vor Ort ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über das jeweilige Kfz ab und fasst dieses schriftlich zusammen. Anschließend kann der Kunde entscheiden, ob er eine verbindliche schriftliche Bestellung gegenüber Busbahnhof Berlin abgibt (Annahme) oder nicht.

Gibt der Kunde keine Bestellung ab, kommt es nicht zu einem Vertragsschluss. Gibt der Kunde eine Bestellung ab, ist dies die Annahme des Angebotes von Busbahnhof Berlin und der Vertrag kommt mit Abgabe der Bestellung zu Stande, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.1.2 Angebote von Busbahnhof Berlin gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

3.1.3 Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Abholung/ Lieferung, Versicherung, Verwahrung

3.2.1. Das Kfz ist zum vereinbarten Termin vor Ort bei Busbahnhof Berlin vom Kunden abzuholen. Wurde eine Lieferung vereinbart, liefert Busbahnhof Berlin ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. Versanddienstleister, bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3.2.2. Die Kfz sind durch Busbahnhof Berlin Teilkasko versichert, bis das verkaufte Kfz auf den Kunden zugelassen wurde. Wünscht der Kunde einen Versicherungsschutz darüber hinaus, hat er selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen.A b dem Zeitpunkt der Zulassung auf den Kunden, hat der Kunde selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

3.2.3. Bis zur Abholung nach Punkt 3.2.1 wahrt Busbahnhof Berlin das Kfz kostenfrei für den Kunden auf.

3.3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.3.1 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen (z.B. Finanzierung durch eine Bank) oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Busbahnhof Berlin an.

3.3.2 Das gelieferte Kfz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Busbahnhof Berlin (nachfolgend: Vorbehaltsware). Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Das gelieferte Kfz („Vorbehaltsware“) bleibt Eigentum von Busbahnhof Berlin bis zur Erfüllung sämtlicher Busbahnhof Berlin gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn das einzelne Kfz bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Busbahnhof Berlin erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Busbahnhof Berlin, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Busbahnhof Berlin. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Busbahnhof Berlin unverzüglich zu benachrichtigen. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Busbahnhof Berlin ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Busbahnhof Berlin abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Busbahnhof Berlin hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Busbahnhof Berlin die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Busbahnhof Berlin wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Busbahnhof Berlin freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

3.4. Gewährleistung/ Sachmängelansprüche

3.4.1. Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, beginnend ab Ablieferung / Übergabe des gebrauchten Kfz an den Kunden.

3.4.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.

3.4.3. Die in 3.4.1. und in 3.4.2. geregelten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche, wie für alle anderen Schadensersatzansprüche, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in 3.5. dieser AGB zur Haftung.

3.4.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit Busbahnhof Berlin aufgrund von zwingenden gesetzlichen Regelungen haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

3.5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Busbahnhof Berlin nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz, gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Busbahnhof Berlin dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Verbraucherschlichtung, OS-Plattform und Verhaltenskodex

4.1. Verbraucherschlichtung

4.1.1. Busbahnhof Berlin ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Busbahnhof Berlin und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

4.1.2 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In
diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: kontakt@busbahnhofberlin.de

4.1.3 Busbahnhof Berlin hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

5. Gerichtsstand und Geltendes Recht/ Rechtswahl

5.1. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz von Busbahnhof Berlin vereinbart.

5.2. Geltendes Recht/ Rechtswahl

5.2.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.2.2. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Busbahnhof Berlin ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Stand November 2021